In Deutschland ist die Bestattungspflicht gesetzlich geregelt. Sie besagt,
dass jede verstorbene Person bestattet werden muss. Die Bestattungspflicht ist nicht zu verwechseln mit
der Kostentragungspflicht.
Wer ist bestattungspflichtig?
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In erster Linie sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen bestattungspflichtig.
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Die Reihenfolge ist dabei gesetzlich festgelegt:
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- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkelkinder
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Sind keine Angehörigen vorhanden oder können diese nicht ausfindig gemacht werden, übernimmt die Gemeinde die Bestattung.
Was beinhaltet die Bestattungspflicht?
Die Bestattungspflicht umfasst alle notwendigen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Bestattung:
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Leichenschau:
- Die Untersuchung des Leichnams durch einen Arzt zur Feststellung des Todes.
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Todesbescheinigung:
- Die Ausstellung eines Dokuments, das den Tod bestätigt.
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Bestattung:
- Die Organisation und Durchführung der Bestattung, einschließlich der Wahl der Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung), des Friedhofs und des Grabes.
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Wo wird bestattet ?
- In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Das bedeutet, dass Verstorbene grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen.
- Ausnahmen von der Friedhofspflicht sind in einigen Bundesländern möglich, z.B. bei der Beisetzung in einem Bestattungswald oder auf See.
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten einer Bestattung trägt in der Regel der Erbe des Verstorbenen. Die Kostentragungspflicht ist unabhängig von der Bestattungspflicht.
Fristen
Die Bestattung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Die Fristen sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt und können variieren. In der Regel beträgt die
Frist jedoch 4 bis 14 Tage.
Wichtig
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Die Bestattungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht.
- Die Bestattungspflichtigen müssen die Bestattung innerhalb der gesetzlichen Fristen organisieren und durchführen.
- Die Kosten der Bestattung trägt in der Regel der Erbe.