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Hier geht es zum Friedhof Geesthacht
Die Stadt Geesthacht betreibt insgesamt zwei Friedhöfe.
Der alte Friedhof im Zentrum des Ortes wurde im 19. Jahrhundert angelegt und wird nunmehr schrittweise als Beerdigungsstätte aufgegeben. Bei bestehenden Nutzungsrechten an Grabstätten können unter besonderen Umständgen noch Urnenbeisetzungen erfolgen. Aus dieser Anlage soll ein Park mit Gedenkcharakter entstehen, eine Stätte der Ruhe mitten in der Stadt. Als erster Schritt in diese Richtung wird in der Kapelle eine Ausstellung über Geesthachter Gedenksteine gezeigt.
Der Waldfriedhof wurde nach der Bombadierung Geesthachts in 1945 am Höchelsberg eröffnet. Nach einer Erweiterung Ende der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts umfasst der Friedhof eine Fläche von ca. 22ha. Es gibt hügelige und flache Bereiche in sowohl sonniger als auch halb- bis schattiger Lage mit einem Bestand an Eichen, Kiefern, Buchen und Birken.
Diese Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Geesthacht. Die generelle Grundlage für alle Angelegenheiten in Bezug aus das Friedhofswesen ist die Friedhofssatzung der Stadt Geesthacht. Darüber hinaus gilt für die Benutzung der Friedhöfe sowie ihrer Einrichtungen und Anlagen die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung.
Die Stadt Geesthacht ist bestrebt, die Friedhöfe bzw. alten parkähnlichen Anlagen so zu gestalten und weiterzuentwicklen, dass sie auch weiterhin zur Naherholung genutzt werden können. Ein ausgebautes Wegenetz und Ruhebänke sollen dazu beitragen. Die Friedhöfe bieten nicht zuletzt auch Lebens- und Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere.
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Särge oder Urnen. Sie werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhefrist abgegeben. Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Sarg bzw. eine Urne bestattet bzw. beigesetzt werden.
Wir verfügen über
- Reihengräber für Kinder bis zu 5 Jahre. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre.
Für die Pflege der Grabstätte ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
- pflegefreie Reihengräber für Personen über 5 Jahre. Die Ruhezeit beträgt
25 Jahre.Die Grabpflege erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.
Wahlgrabstätten
Wahlgräber sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Särge oder Urnen Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von zunächst 25 Jahren verliehen und kann auf Wunsch verlängert werden. Die Lage der Grabstätte kann vom Erwerber ausgesucht werden, ein Anspruch auf eine bestimmte Grabstätte besteht jedoch nicht.
Grabfeld für halbanonyme Urnengrabstätten
Bei den halbanonymen Urnengrabstätten handelt es sich um Grabstätten für nur eine Urne, die der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben werden. Sie können an der Urnenbeisetzung teilnehmen. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Namenstafel auf einem gemeinsamen Grabmal anzubringen. Die Unterhaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.
Grabfeld für anonyme Urnengrabstätten
Die Beisetzungen von Urnen auf dem Grabfeld für anonyme Urnengrabstätten erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Die Unterhaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.
Grabfeld für fehl- oder totgeborene Kinder
Auf diesem Grabfeld können betroffene Eltern ihre ansonsten nicht bestattungspflichtigen fehl- oder totgeborne Kinder (unter 1.000 Gramm) bestatten lassen. Die Unterhaltung und Pflege des Grabfeldes erfolgt durch die Friedhofsgärtnerei.
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Anschrift:
Friedhofsverwaltung
Höchelsberg 2a
21502 Geesthacht
Telefon: +49 4152 836747
Fax: +49 4152 836756
eMail: friedhofsverwaltung@geesthacht.de
Es ist gut, sich kümmern zu dürfen.