Immer häufiger wird an die Mitarbeiter/innen der Friedhofsverwaltung die Frage gestellt, was sich eigentlich hinter den Friedhofsgebühren verbirgt.
Mit diesem Faltblatt möchten wir Ihnen einen Überblick über die Leistungsinhalte der Friedhofsgebühren der Samtgemeinde Nenndorf aufzeigen.
Grabstellengebühr je Erdbestattung oder Aschebeisetzung:
Planen und Vermessen der Grabfelder;
Einrichtung und Raseneinsaat der Grabfelder;
Beschaffung von Findlingen zur Kennzeichnung der einzelnen Grabfelder sowie von Ablageflächen für Grabschmuck bei Gräbern ohne Pflege;
Fertigung und Anbringung von Namenstafeln für Baum-Urnengräber;
Vergabe des Nutzungsrechtes für 30- bzw. 20 Jahre;
Überprüfung der Grabpflegezustände;
bei Verwahrlosung oder Vernachlässigung Abräumen und Einebnungen von Gräbern.
Grabaushub und Einbau der Grabverbauelemente;
Aufbruch der Grabstätte in der Frostperiode;
Transport der Grabverbauelemente und der Beerdigungsbohlen;
Ausschmücken des Grabes und Abdecken der Erdhügel einschl. Transport der grünen Matten;
Schließen des Grabes;
Instandsetzungsarbeiten an beschädigten Nachbargrabstätten und Anlageflächen;
Verwaltungskosten durch Terminkoordination, führen von Grabakten sowie Erstellen von Gebührenbescheiden und allgemeinen Umlagekosten mittels EDV.
Quelle: https://www.nenndorf.de/verwaltung-and-politik/buerger-and-verwaltung/friedhofsverwaltung/
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