Hausordnung

  • Räumlichkeiten und Inventar sind pfleglich und Ihrem Bestimmungszweck entsprechend zu behandeln.
  • Die Nutzung der Räumlichkeiten erstreckt sich auf das Gebäude „Trauertenne, und Gastraum im 1. Stockwerk, die Sanitäranlagen, Parkplatz sowie den Außenbereich Richtung Straße.
  • Rauchen  ist vor der Tenne, Richtung Straße erlaubt.
  • Der Mieter/Auftraggeber ist gleichzeitig der Veranstalter der Trauerfeier und somit für die Einhaltung des Vertrages und der Hausordnung verantwortlich.
  • Außerdem muss der Mieter über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung anwesend sein und gilt als Ansprechpartner des Vermieters.
  • Für Schäden an Gebäude oder Inventar sowie der von ihm oder seinen Gästen mitgebrachten Gegenständen ist der Mieter haftbar. 
  • Das Hausrecht bleibt während der Mietdauer beim Vermieter. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Vermieter das Recht der vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung vor.  

Bitte beachten Sie:

Auf dem gesamten Hofgelände sind das Hantieren mit offenem Feuer sowie das Starten von Feuerwerkskörpern nicht gestattet. Der Balkon im 1. Stockwerk ist nur für max 6 Personen zu betreten und darf nur nach vorheriger Genehmigung vom Vermieter genutzt werden.

Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge an den dafür ausgewiesen Parkplatz ab und achten Sie darauf immer mit der Front zum Zaun, vor den einzelnen Zaunsigmenten, zu parken.