Kryonik, einfrieren von Verstorbenen bei -196 Grad

Zu diesen Leistungen kommen die zunächst nötigen Erstüberführungen und Vorbereitungen die individuell 

nach Wunsch berechnet werden.  

Einen Aufbewahrung eines Verstorbenen von mehreren Wochen oder Monate ist nur mit Genehmigung

der entsprechenden Behörde Ordnungsamt/Gesundheitsamt möglich. 

Grundsätzlich gilt das Bestattungsgesetz am Sterbeort!