Zu diesen Leistungen kommen die zunächst nötigen Erstüberführungen und Vorbereitungen die individuell
nach Wunsch berechnet werden.
Einen Aufbewahrung eines Verstorbenen von mehreren Wochen oder Monate ist nur mit Genehmigung
der entsprechenden Behörde Ordnungsamt/Gesundheitsamt möglich.
Grundsätzlich gilt das Bestattungsgesetz am Sterbeort!