Die Kosten einer Auslandsüberführung ist abhängig vom Sterbeort und natürlich auch des Zielortes.
Jedes Land (in Deutschland sogar jedes einzelne Bunsesland) hat andere Bestattungsgesetze und Vorgaben.
Die Flugpreise variieren auch je nach Fluggesellschaft, Flugzeiten (Wie dringend ist die Überführung zum Bestimmungsort ?) und Abflugs- und Ankunfts-Airport.
Hier ein Überblick etwaig anstehender Kosten:
Überführungskosten : vom Sterbeort, Region-Hamburg, in unsere Klimaräume ab 480.- €
incl. Übeführungs-Leihsarg.
Gestellung Flugtransportsarg, Zinkeinkleidung und Jutehülle für den Transport ab 1545.- €
Druckventil für Zinksarg ab 80.- €
Nutzung unserer Klimaräume bis zur Überführung zum Airport pauschal, 100.- €
Überführung zum Airport des Abflugortes z.B. Hamburg 270.- €
wenn anderer Flugplatz + 95 Cent je km + Fahrer und Begleiter 27.- € je Std.
Pauschale für Service am Ariport Cargo, Wartezeiten 75,- €
Standesamt Vorabmeldung 8.- €
Sterbeurkundenservice 150.- €
Etwaige Übersetzungen von ausl.Dokumenden je nach
Aufwand (vereidigter Übersetzer) ca. 200.- €
Kontakt sowie Verbringung der Urkunden 35,- €
Beschaffung Unbedenklichkeitsbescheinigung/Bestattung 195.- €
(Amstärztliches Zeugniss) 68.--
Beschaffung Leichenpass bei der Gesundheitsbehörde 135.- €
Gebühr der Gesundheitsbehörde f. den Pass. ab 45.- €
Verlötung in Anwesenheit eines Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde 190.- €
Gebühr für den Mitarbeiter des Gesundheitsamtes 52.- €
Korrespondenz Pauschal mit dem Konsulat 35.- €
Beschaffung der notwendigen Einreisegenehmigungen für die
Fluggesellschaft 35.- €
Gebühr Konsulat je nach Gebührensatzung
Kontakt Spedition für Cargo an das Reiseziel 35.- €
ggf. fallen Kurierkosten an - je nachdem,
wie schnell die Überführung erfolgen soll/muss
Gebühr der Spedition
Fluggesellschaft. Transportpreis z.B Zentralafrika 10.000.-€ Tagespreis
Korrespondenz zum Bestatter am Zielflughafen 35.-€
unter Vorbehalt bis zum Flugplatz Hamburg ca. 3600.-- Euro incl. MwST. + Gebühr der Spedition und Flugpreis
Sie beauftragen zunächst uns mit der Erstüberführung vom Sterbeort in unsere Klimaräumen und beauftragen dann die Überführung eines Verstorbenen im Sarg über den Link das jeweilige Institut Ihres Rückführungslandes.
Bei Einäscherungen können wir die Abwicklung komplett übernehmen.
Hierzu benötigen wir den Beisetzungsort und eine Bestätigung der Friedhofes der gewünschten Beisetzung dass
die Urnen dort bestattet werden darf. Je nach Landesrecht erfolgt die Überführung der Urne mit einem Versandunternehmen, einem Kurier, oder durch Selbstüberführung.
Andre Länder auf Anfrage
Ägypten, der Türkei, Griechenland, Italien, Spanien, den Philippinen, Vietnam, Nigeria, Ghana, Kamerun, USA, Portugal, der Ukraine, Kasachstan, Bulgarien, Kongo, Deutschland, Israel, Tunesien nach Russland, Georgien, Thailand, China, Weißrussland, Vereinigte Arabische Emirate, Dominikanische Republik, Finnland, Estland, Kanada, Brasilien, Tschechische Republik, Indonesien, Mexiko, Japan, Iran, Großbritannien, Südafrika, Korea, Kolumbien, Polen, Kanada, Saudi-Arabien, Nepal, Australien, Ecuador, Niederlande, Schweden, Ungarn, Tadschikistan, Schweiz, Paraguay, Serbien, Norwegen, Litauen, Lettland, Indonesien, Pakistan, Bangladesch, Äthiopien, Tansania, Algerien, Usbekistan, Malaysia, Afghanistan, Peru, Belgien, Österreich, Slowakei, El Salvador, Turkmenistan, Costa Rica, Irland, Kroatien, Armenien, Katar, Slowenien, Zypern.