Der Rentenempfänger bzw. dessen Nachlass hat letztmalig Anspruch auf die Rentenzahlung des Monats, in dem sich der Todesfall ereignete. In den meisten Fällen werden die Zahlungen entweder am Monatsanfang bzw. Ende des Vormonats geleistet.
Rechtliches
Unabhängig davon, ob es um die Bestattung selbst, Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Erbschaft oder um Papiere und Bescheinigungen geht, ein Todesfall ist oft Auslöser für rechtliche Fragen und Unklarheiten.
Auch wenn wir keine Rechtsauskünfte geben dürfen, stehen wir mit unserer Erfahrung an Ihrer Seite, um diese Dinge zu ordnen, zu organisieren und einzuleiten, viele Informationen finden Sie hier.
Im Todesfall eines Rentenempfängers muss die zuständige Rentenbehörde umgehend informiert werden. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Die Nachricht, dass der Rentenempfänger verstorben ist, ist von den Angehörigen bzw. dem Nachlassverwalter oder in Beauftragung auch der Bestatter direkt an die Rentenbehörde zu übermitteln.
Sollten Sie wünschen, dass wir für Sie die Antragsabwicklung für die Rentenvorschusszahlung und den Rentenantrag übernehmen. Kontakten Sie uns über die Bestätigung des Einkaufservice hier über diese Shopseite oder Kontakten Sie über uns
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Auch wenn der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Im Sterbevierteljahr erhalten sie dann eine Hinterbliebenenrente in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Hinweis:
Ein Blick in das Personalausweisgesetz (PAuswG). Dort ist in § 4 Abs. 2 zu lesen: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. “ Demnach geht der Ausweis im Todesfall an das Standesamt und wird in der Regel, von der Behörde vernichtet. Ausweispapiere ins Eigentum des Staates.
Witwenrente: Wie stellt man den Antrag?
Ihr Partner oder Ihre Partnerin sind gestorben. Unter Umständen haben Sie nun Anspruch auf eine Witwenrente oder eine Witwerrente. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Witwenrente und zeigen Ihnen, wie Sie den Antrag auf diese Form der Hinterbliebenenrente stellen.
Einen Anspruch auf eine Witwenrente können Sie dann haben, wenn Ihr Partner gestorben ist und sie mit diesem verheiratet oder nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbunden waren.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Witwenrente?
Ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab: Zum Beispiel davon, wie alt Sie sind, ob Sie Kinder erziehen oder erwerbsgemindert sind. Diese Kriterien bestimmen darüber, ob Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben und wenn ja, auf welche. Denn es gibt die große und die kleine Witwenrente. Welche Ihnen zustehen könnte, erfahren Sie in einem Beratungsgespräch beim Rentenservice.
Was gilt für mich – die alte oder die neue Rechtslage bei der Witwenrente?
Wenn Ihnen eine Witwenrente zusteht, stellt sich auch die Frage, ob das alte oder das neue Hinterbliebenenrecht für Sie greift. Welche Rechtslage für Sie gilt, hängt beispielsweise davon ab, in welchem Jahr Sie geboren wurden oder wann Ihre Eheschließung stattfand. Auch hier empfehlen wir Ihnen einen direkte Beratung durch den Rentenservice.
Bekomme ich die Witwenrente automatisch oder muss ich sie beantragen?
Nach dem Tod Ihres Partners oder Ihrer Partnerin kommt der Rentenversicherungsträger nicht automatisch auf Sie zu. Sie müssen selbst einen Antrag auf Witwenrente stellen.
Wo muss ich den Antrag auf Witwenrente stellen?
Beantragen müssen Sie die Witwenrente bei dem Rentenversicherungsträger, bei dem ihr verstorbener Partner versichert war. Wenn Ihr Partner bei der Deutschen Rentenversicherung versichert war, wenden Sie sich an diese.
Bekomme ich die Witwenrente auch rückwirkend gezahlt?
Ja. Auch wenn Sie den Antrag auf Witwenrente erst einige Zeit nach dem Tod ihres Partners stellen, haben Sie rückwirkend Anspruch auf eine Witwenrente. Die Dauer des rückwirkenden Anspruchs beträgt zwölf Monate vor dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Was ist das Sterbevierteljahr?
Wenn Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben, erhalten Sie im ersten Vierteljahr nach dem Tod des Partners die volle Rente des Verstorbenen. Wenn dieser Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhalten sie diese. Nach diesen drei Monaten zahlt der Rentenversicherungsträger einen gewissen Prozentsatz der Rente, die der Verstorbene erhalten hat, als Witwenrente. Die Höhe ist davon abhängig, ob Sie die große oder kleine Witwenrente erhalten. Sie müssen hier einen Antrag stellen, damit Ihnen der Anspruch nicht verloren geht. Hier gilt eine Frist von 4 Wochen. (Den Antrag übersenden wir Ihnen mit den Sterbeurkunden zu) Vorab hat die Rentenstell über uns die Information zum Trauerfall bekommen!)
Wir möchten Ihnen empfehlen den Antrag auf Vorschusszahlung jedoch im angegeben Zeitfenster zu stellen und die Sterbeurkunden nach Ausstellung im Original der Rentenstelle zu überbringen.
Der Antrag befindet sich etwas weiter unten.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Witwenrente?
Die Rentenversicherung verlangt zahlreiche Unterlagen von denjenigen, die einen Antrag auf eine Witwenrente stellen. Zu diesen Unterlagen zählen zum Beispiel:
Weitere Informationen über die Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen, erhalten Sie beim Rentenservice.
Wo bekomme ich die Unterlagen für den Antrag auf Witwenrente?
Die Anträge auf die Witwenrente erhalten Sie beim Rentenversicherungsträger. Meist wird dies die Deutsche Rentenversicherung sein. Auf der Homepage der Rentenversicherung finden Sie alle relevanten Formulare.
Wie stelle ich den Antrag auf Witwenrente?
Wenn Sie die nötigen Unterlagen ausgefüllt haben, sollten Sie sie beim Rentenversicherungsträger einreichen. Es empfiehlt sich, dies persönlich zu tun statt den Antrag und die Unterlagen per Post zu schicken. Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern.
Quelle: www.fdk.de
Waisen- oder Halbweisenrente
Wenn Vater, Mutter oder beide Elternteile sterben, unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Waisenrenten. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein Elternteil lebt, eine Vollwaisenrente, wenn kein Elternteil mehr lebt. Hier bitten wir um direkte Kotaktaufnahme mit dem Rentenservice bzw. der zuständigen Behörde.
Witwenrente beantragen. Eine Hinterbliebenenrente wie die Witwenrente müssen Sie beantragen. Ein Antrag funktioniert wie folgt: Formulare ausfüllen und entweder per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken oder in einer der örtlichen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung abgeben.
KONTAKT
Deutsche Rentenversicherung
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
+49 40 3489125060
+49 40 34891-25069
beratungsstelle-in-hamburg@drv-nord.de
Unterstützung im Todesfall, Hinweis der Postbeamtenkrankenkasse: 2021
Der Tod eines nahen Angehörigen ist eine emotional belastende Situation. Zusätzlich müssen sich Angehörige organisatorischen Angelegenheiten widmen. Wir möchten Ihnen helfen: mit einem schnellen Überblick über die wichtigsten Themen, die beim Tod eines Versicherten der PBeaKK entscheidend sind – unabhängig davon, ob Sie als Angehöriger mitversichert sind oder nicht.
Den Tod des Versicherten melden
Teilen Sie uns bitte einfach den Sterbetag des Mitglieds oder der mitversicherten Person mit. Falls sich Ihr eigener Versichertenstatus bei uns ändert – Sie also beispielsweise bislang mitversicherter Ehepartner waren und nun eine eigene Mitgliedschaft möchten – wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kundenberatung.
Unsere zentrale Anschrift lautet: Postbeamtenkrankenkasse in 70467 Stuttgart. Falls Sie uns vorab telefonisch informieren möchten, kontaktieren Sie unsere Kundenberatung.
Sobald wir Ihre Meldung haben, sorgen wir intern dafür, dass alle betroffenen Bereiche informiert werden. Wir stoppen automatisch den Beitragseinzug, falls dieser über Lastschrift eingezogen wurde. Außerdem informieren wir auch die private Pflegepflichtversicherung (PPV), sofern dort eine Versicherung bestand. Müssen Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl abgeholt werden, veranlassen wir dies.
Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz endet mit dem Tod des Versicherten. Rechnungen, die bei Ihnen nach dem Todestag eingehen, können Sie selbstverständlich weiterhin bei uns einreichen.
Die Beiträge der PBeaKK werden von unseren Mitgliedern im Regelfall monatlich im Voraus beglichen. Den Sterbemonat zählen wir als vollen Beitragsmonat. Für die Beiträge der PPV findet eine anteilige Berechnung nach Tagen statt.
Bei den meisten unserer Versicherten läuft die Beitragszahlung über das SEPA-Lastschriftverfahren, welches wir nach dem Tod stoppen. Sollte es dennoch zu einer Einziehung kommen, erstatten wir die Beiträge automatisch auf das belastete Beitragskonto zurück.
Mitversicherte Ehepartner
Falls Sie bislang bei Ihrem verstorbenen Ehepartner mitversichert waren, übernehmen Sie automatisch dessen Mitgliedschaft in unserer Grund- und Zusatzversicherung. Möchten Sie diese Mitgliedschaft nicht, so benötigen wir Ihre Kündigung innerhalb eines Monats. Bitte beachten Sie: ein späterer Wiedereintritt ist nicht möglich. Dies gilt auch für eine ruhende Mitversicherung.
Für die PPV erhalten Sie von uns automatisch ein Schreiben. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Fortsetzung dieser Versicherung wünschen oder nicht.
Ob PBeaKK-Versicherung oder PPV: Falls Sie Ihre Versicherung bei uns fortsetzen möchten, benötigen wir Ihre Zustimmung über den künftigen Beitragseinzug. Sie erhalten hierzu von uns ein Schreiben zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren.
Ruhende Mitgliedschaft
Sie waren bisher als sogenanntes ruhendes Mitglied bei Ihrem verstorbenen Ehepartner mitversichert? Dann können Sie diese ruhende Mitversicherung in eine ruhende Mitgliedschaft umwandeln. Das hat folgenden Vorteil: Sie können Ihre ruhende Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt aktivieren und zu unserem aktiven Mitglied werden – wenn beispielsweise Ihre gesetzliche Pflichtversicherung endet. Wenn Sie hingegen auf Ihre ruhende Mitgliedschaft verzichten, haben Sie später keine Möglichkeit mehr, in unsere Versicherung einzutreten, da unser Bestand geschlossen ist.
Einreichen offener Rechnung
Offene Rechnungen dürfen Bevollmächtigte, Ehepartner, Kinder, Erben sowie Nachlasspfleger und Nachlassverwalter des Verstorbenen einreichen. Nutzen Sie hierfür bitte unseren Leistungsantrag. Fügen Sie alle Rechnungen bei. Wir prüfen diese und die darin aufgeführten Leistungen. Liegt uns eine Vollmacht oder ein behördlicher Nachweis der Erbberechtigung vor, erhalten Sie im Anschluss von uns einen Erstattungsbescheid per Post und eine Überweisung auf die Bankverbindung, welche im Leistungsantrag angegeben ist.
Falls eine Bevollmächtigung besteht, so gilt diese auch nach dem Tod des Versicherten weiter. Wir können unsere Erstattungsleistungen in diesem Fall auch auf ein fremdes Konto überweisen. Hierzu benötigen wir keinen Erbschein. Erben können jedoch eine bestehende Bevollmächtigung widerrufen.
Bei Ehepartnern und Kindern zahlen wir unsere Erstattungsleistungen auf die bei uns hinterlegte Bankverbindung des Verstorbenen. Bitte beachten Sie: Wir können keine Auszahlung auf ein fremdes Konto veranlassen.
Erben reichen ihre Rechnungen inklusive Erbschein oder einer anderen öffentlich beglaubigten Urkunde – wie ein öffentliches Testament oder ein notariell beurkundeter Erbvertrag – mit einem Leistungsantrag bei uns ein. Hierbei gilt:
Bei einem Allein-Erben können wir unsere Erstattungsleistungen auf ein fremdes Konto überweisen.
Bei einer Erbengemeinschaft können wir unsere Erstattungsleistungen ausschließlich dann auf ein fremdes Konto überweisen, wenn Sie uns eine Vollmacht der Miterben vorlegen.
Hinweis für Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Leistungserbringer: Als Leistungserbringer gehören Sie nicht zu unserem anspruchsberechtigten Personenkreis. Es ist keine Direktabrechnung mit uns möglich – Sie können daher keine offenen Rechnungen bei uns einreichen. Wenden Sie sich zur Klärung an die Erben oder das Nachlassgericht.
Krankenversichertenkarte des Verstorbenen
Unsere A-Mitglieder verfügen über eine Krankenversichertenkarte. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, ist es nicht notwendig die Krankenversichertenkarte des Verstorbenen an die Postbeamtenkrankenkasse zurückzusenden. Bitte vernichten Sie die Krankenversichertenkarte, indem Sie diese zerschneiden und entsorgen.
Offene Krankenhaus- und Reha-Rechnungen
Mit der Mehrzahl der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in Deutschland haben wir einen Vertrag zur Direktabrechnung geschlossen. Unsere Versicherten erhalten daher bei stationären Aufenthalten meistens keine Rechnung vom Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung – die Abrechnung läuft direkt über uns. Wir senden Ihnen nach unserer Bezahlung einen Erstattungsbescheid zu. Dieser beinhaltet die Daten zum Aufenthalt und berücksichtigt vorhandene Zusatzversicherungsleistungen, sofern diese vorhanden sind.
Unterstützung von Angehörigen im Haushalt des Verstorbenen
Sie leben im Haushalt des Verstorbenen und benötigen Unterstützung? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Familien- und Haushaltshilfe zu erhalten. Hierfür gelten einige Voraussetzungen: Wir unterstützen Sie beispielsweise mit einer Familien- und Haushaltshilfe, falls in Ihrem Haushalt Kinder unter 12 Jahren leben oder pflegebedürftige Angehörige. Detaillierte Infos erhalten Sie in unserem Ratgeber „Familien- und Haushaltshilfe“, das entsprechende Antragsformular ist ebenfalls online verfügbar.
Hilfe rund um den Erstattungsbescheid
Wenn Sie mit Inhalten des Erstattungsbescheids nicht zu Recht kommen, hilft Ihnen unsere Kundenberatung gerne weiter. Die Kollegen erläutern Ihnen dann die Hintergründe.
Sollten Sie mit dem Erstattungsbescheid nicht einverstanden sein, melden Sie sich bitte ebenfalls bei unserer Kundenberatung. Offiziell haben Sie das Recht, einen Widerspruch einzureichen. Dieser muss per Post und mit Ihrer Unterschrift erfolgen. Wir prüfen bei einem Widerspruch die betroffenen Belege erneut und versuchen den Widerspruch auf diese Weise auszuräumen.
Wissenswertes zur Postbeamtenkrankenkasse
Als Postbeamtenkrankenkasse sind wir eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost. Wir bieten neben unserer Grundversicherung auch Zusatzversicherungen an. Wir berechnen und zahlen in Auftragsverwaltung Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung und führen für unsere Mitglieder die private Pflegepflichtversicherung nach dem Pflegeversicherungsgesetz für die Gemeinschaft der privaten Versicherungsunternehmen durch.
Unsere Leistungen werden nicht wie bei einer gesetzlichen Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch erbracht und entsprechen auch nicht denen einer privaten Krankenversicherung. Für uns rechtlich verbindlich ist die Satzung der PBeaKK.
Unsere Aufgaben nehmen wir als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung wahr. Dabei vertritt unser Vorstand die PBeaKK gerichtlich und außergerichtlich und nimmt dabei die Stellung eines gesetzlichen Vertreters ein. Unseren Hauptsitz haben wir in Stuttgart. Durch unsere Präsenz an 18 weiteren Standorten können wir bundesweit eine zuverlässige und kundennahe Betreuung anbieten.
PBeaKK: Unterstützung im Todesfall | Januar 2021
Familienversicherungsschutz
Was passiert, wenn der Versicherungssgeber der Familienversicherung stirbt. Ist man als Partner nach Ableben automatisch nicht mit versichert?
Wenn der verstorbene Ehepartner/Lebenspartner alle Voraussetzungen für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat, wird der Witwer oder die Witwe, die eine Hinterbliebenenrente beantragt hat, nach den Worten des Gesetzes automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse (lt. Informationen im Web)
Die Krankenkasse will möglichst zeitnah vom Todesfall erfahren. Krankenhäuser melden Todesfälle aber automatisch. Ansonsten kümmert sich nach Beobachtung des AOK Bundesverbands meistens der Bestatter darum.
Grundsätzlich teilen wir wenn die Krankenkasse auf der Vollmacht eingetragen wurde der entsprechenden Krankenkasse binnen 3 Tagen den Sterbefall mit und übermitteln nach Ausstellung
und Erhalt der Sterbeurkunde , diese ebenfalls per E-Mail an die Krankenkasse.
Sollten Sie bei der Krankenkasse als Mitversicherter geführt werden, müssen Sie bitte zwecks Weiterversicherung zur Ihrer Krankenkasse Kontakt auf nehmen und sich beraten lassen.
Mitteilung aus dem Web der AOK:
Mit dem Tod des Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung seiner Angehörigen. Das ist jedoch kein Grund zur Panik. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, genießen sie auch weiterhin Versicherungsschutz.
Das heißt übersetzt: Wenn der verstorbene Ehepartner/Lebenspartner alle Voraussetzungen für die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner erfüllt hat, wird der Witwer oder die Witwe, die eine Hinterbliebenenrente beantragt hat, nach den Worten des Gesetzes automatisch Mitglied in der gesetzlichen ...
Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Wir geben lediglich eine Vorabmeldung an die Krankenkasse über den Sterbefall !
Wie und wo wird die Halbwaisenrente beantragt? Den Antrag auf Halbwaisenrente stellen Sie für Ihre Kinder in der Regel bei der deutschen Rentenversicherung. Sie können die Formulare, die Sie dazu ausfüllen müssen, per Post an die Rentenversicherung schicken oder sie bei Ihrer regionalen Beratungsstelle abgeben.
Die BGHW zahlt Witwen, Witwern sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für zwei Jahre eine Hinterbliebenenrente. Voraussetzung ist, dass sie in dieser Zeit nicht wieder heiraten. Die Höhe der Rente beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes der aufgrund des Versicherungsfalls verstorbenen Person.
Wie lange wird eine BG Witwenrente gezahlt?
Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner erhalten eine Hinterbliebenenrente für zwei Jahre, solange in dieser Zeit keine Wiederheirat erfolgt. Sie beträgt 30 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen versicherten Person.