Jersbek: erneute Sperrung Oberteicher Weg
Im Verlauf des Oberteicher Weges in Jersbek werden nun erneut ab
06.04.22
für ca. 2 Wochen Baumarbeiten durchgeführt.
Hierzu wird die Straße „Oberteicher Weg“ voll gesperrt. Die Durchfahrt von beiden Seiten wird im o.g. Zeitraum nicht möglich sein. Bei den jetzigen Baumarbeiten wird der Begräbniswald und der Golfclub nur über Jersbek K56, erreichbar sein. Die Verkehrsführung ergibt sich aus der Verkehrsbeschilderung.
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Der Begräbniswald „Waldfrieden am Barockpark“ bietet die letzte Ruhestätte am nördlichen Ende des Jersbeker Barockparks, dort wo der historische Jagdstern vom Wasserbassin in den Jersbeker Forst führt.
Buchen als Hauptbaumart ragen inmitten des Begräbniswaldes empor. Eichen, Kirschen oder auch Eschen und Ahorne säumen den historischen Jagdstern und die Wege zu verschiedenen Punkten, von denen der Besucher den Blick in die freie Landschaft, zur 300 Jahre alten Eichen- oder zur 4-reihigen Lindenallee des Barockgartens schweifen lassen kann.
In dem Begräbniswald haben Sie die Möglichkeit, sich am Fuße eines Baumes bestatten zu lassen. Interessierte können ein Einzelgrab wählen oder mit einem Familien- oder Gruppenbaum einen zukünftigen Bezugspunkt für sich und Ihre Familie oder Freunde gründen. Die Bäume können auf Wunsch persönlich ausgesucht und namentlich gekennzeichnet werden. Auch anonyme Beisetzung ist möglich.
Alternative, z.B. findet die Trauerfeier bei uns in Ammersbek in der Tenne statt und anschließend fährt man zum Friedhof, trifft sich an der Kapelle und geht gemeinsam zur Grabstelle oder trifft sich am Grab.
Für persönliche Beratungen sind wir weiterhin unter unserer Telefonnummer erreichbar. Gerne beraten wir Sie für Ihre Baumauswahl.
Beisetzungen MO-FR, SA mit Aufpreis möglich.
MO-Fr 145.--€ 30 Minuten, bei längeren Zeiten je angef. 15 Minuten + 36,50€
Samstags 145.--€ + 65.--€, bei längeren Zeiten je angef. 15 Minuten + 52,50€
Wenn Abtrag vom Gedenkplatz, Aufpreis jeweils 15.--€ . Die Urnen würde dann auch bei schlechtem Wetter
ohne weiteren Zelt oder Schirmschutz dort auf dem Baumstumpf verweilen bis gemeinsam zur Baumgrabstelle gegangen wird. Nach der Beisetzung zieht sich der Mitarbeiter zurück, der Waldbetreiber schließt die Grabstell
wenn alle den Ort und Wald verlassen haben.
Bestattungen werden weiterhin durchgeführt. Es gelten hierzu jeweils die gültigen Landes- und Kreisverordnungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Bestatter oder rufen Sie uns an.
Personen, mit Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an der Beisetzung untersagt.
Für individuelle Trauerfeiern besteht die Möglichkeit eine Gedenkfeier auf dem Andachtsplatz nach Abklingen der Pandemie abzuhalten (Terminabsprache erbeten).
Körperkontakt soll vermieden werden. Es ist darauf zu achten, dass ein jeder den notwendigen Abstand zu einer andern Person von mindestens 1,50m einhält
Wir bitten um Ihr Verständnis. Passen Sie auf sich auf.
Waldfrieden & Küstenfrieden GmbH
Oberteicher Weg 4
22941 Jersbek
Tel.: 04532 – 26 79 375
Fax: 04532 – 26 79 377
Alter und 1. Andachtsplatz, Überdachungsmöglichkeiten nach Absprache gegen Aufpreis möglich.
Neuer Andachtsplatz und Parkplatz im Wald
Umblick neuer Teil Bestattungswald
Der Begräbniswald „Waldfrieden am Barockpark“ bietet die letzte Ruhestätte am nördlichen Ende des Jersbeker Barockparks, dort wo der historische Jagdstern vom Wasserbassin in den Jersbeker Forst führt.
Die vorherrschende Baumart im Begräbniswald bilden Buchen. Aber auch andere Baumarten wie Eichen, Eschen, Kirschen, Ahorne und Lärchen gründen einen artenreichen Bestand.
Jede Baumart hat ihre ganz eigenen Charakteristika und unterscheidet sich durch die Rinde, den Stamm, die Blätter und das gesamte Erscheinungsbild. Ähnlich dem Menschen ist jeder Baum einzigartig.
Neben den genannten Eigenschaften variiert das Erscheinungsbild der unterschiedlichen Bäume in dem Begräbniswald auch erheblich mit dem jeweiligen Alter. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich entweder für einen jungen Baum zu entscheiden, den Sie in seiner charakterlichen Entwicklung und Ausprägung noch viele Jahre begleiten. Oder aber Sie wählen einen mächtigen, alten Baum, der den Geist der Geschichte eingefangen hat und charakterlich weitestgehend ausgeprägt scheint.
Wie auch immer Ihre Wahl ausfällt, entscheiden Sie sich für Ihren ganz persönlichen Baum als letzte Ruhestätte in der Natur.
Der Jersbeker Forst mit dem Barockpark und seiner Gutsanlage lädt zu ausgedehnten Spaziergängen ein, bei denen der Besucher vorbei an formvollendeten Heckenquartieren durch den mächtig gewölbten Laubengang wandelt. Über die vierreihige Lindenallee, die so genannte Windallee, mit Ihrem rund 280 Jahre alten Baumbestand gelangen Interessierte zu dem Wasserbassin, welches den nördlichen Abschluss des Parks bildet.
Im Frühjahr locken außerdem die großen Wiesenflächen mit blühenden Schlüsselblumen und Buschwindröschen in den Park.
Gebühren für den Begräbniswald „Waldfrieden am Barockpark“ der Gemeinde Jersbek
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetze vom 01.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 57 u. 66) und der §§ 1 und 6 Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), des § 27 des Bestattungsgesetzes (BestattG) vom 04.02.2005 und des § 26 der Friedhofsordnung der Gemeinde Jersbek vom 06.09.2010, zuletzt geändert zum 30.06.2013, wird folgende geänderte Entgeltordnung (2.Änderung vom 30.06.2016) erlassen:
§ 1 – Allgemeines
(1) Für die Benutzung des Friedhofs der Gemeinde Jersbek und dessen Anlagen werden auf Grundlage der Friedhofsordnung vom 06.09.2010, zuletzt geändert zum 30.06.2016 Benutzungsentgelte erhoben.
§ 2 - Zahlungspflichtiger
Zur Zahlung der Entgelte ist verpflichtet:
(1) bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die Bestattung zu tragen haben
(2) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
§ 3 – Entgeltbestimmungen
(1) Die Entgelte richten sich nach der Bewertung des Baumes und der Bestimmung der Beisetzungsstelle.
(2) Bewertungskriterien sind u. a. die Lage der Grabstätte im Begräbniswald, Alter des Baumes, sowie die direkten und angrenzenden Landschaftselemente (LE).
(3) Die Bestimmung der Beisetzungsstelle beinhaltet die Verwendung als Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab.
(4) Vorsorgefall: Entgelt 20+-jährigem Nutzungsrecht für eine Einzelgrabstätte (20 Jahre gesetzliche Ruhezeit ab Bestattungsdatum).
Bewertung Alter des Baumes Entgelt für Vorsorge
(20+ Jahre)
Wertstufe 1 bis ca. 40 Jahre 580,00 €
Wertstufe 2 ab ca. 41 bis 80 Jahre 840,00 €
Wertstufe 3 ab ca. 81 bis 120 Jahre 990,00 €
Wertstufe 4 ab ca. 121 Jahre 1.780,00 €
Werden die Rechte für mehrere nebeneinander liegende Einzelgrabstätten gleichzeitig erworben, so ermäßigt sich die Gebühr entsprechend der Entgeltordnung.
(5) Sterbefall: Entgelt bei 20-jährigem Nutzungsrecht für eine Einzelgrabstätte (20 Jahre gesetzliche Ruhezeit ab Bestattungsdatum):
Bewertung Alter des Baumes Entgelt für 20 Jahre
Wertstufe 1 bis ca. 40 Jahre 470,00 €
Wertstufe 2 ab ca. 41 bis 80 Jahre 660,00 €
Wertstufe 3 ab ca. 81 bis 120 Jahre 730,00 €
Wertstufe 4 ab ca. 121 Jahre 990,00 €
Wertstufe 1-3 nur für Minderjährige - Sterntalerbaum 700,00 €
"Anonym" incl. Beisetzung 700,00 €
Wertstufe 1-3 „Sternchenbaum“, nur für Früh- oder Totgeburten ohne Gebühr
Für betroffene Eltern sind die „Sternchenbaum“-Grabstellen kostenlos, ein Nutzungsentgelt ist nicht zu zahlen. Es fällt lediglich das Beisetzungsentgelt an.
(6) Verlängerung des Nutzungsrechtes
Das im Absatz 5 genannte Entgelt gilt auch im Falle einer Verlängerung des Nutzungsrechtes um den jeweiligen Zeitraum. Nach Ablauf des 20 und 20 + -jährigen Nutzungsrechtes kann die Nutzungsdauer beliebig verlängert werden. Der Anteil wird prozentual berechnet, gleiches gilt für Sterntaler – und Sternchengrabstellen.
(7) Entgelt bei 99-jährigem Nutzungsrecht für eine Gemeinschafts- oder Familiengrabstätte (§ 16 Friedhofsordnung):
Bewertung Alter des Baumes Entgelt für 99 Jahre
Wertstufe 1 bis ca. 40 Jahre 3.480,00 €
Wertstufe 2 ab ca. 41 bis 80 Jahre 4.935,00 €
Wertstufe 3 ab ca. 81 bis 120 Jahre 5.990,00 €
Wertstufe 4 ab ca. 121 Jahre 8.950,00 €
(8) Zusatzleistung für die Beisetzung:
Für die Graböffnung, sowie das Verschließen der Gruft, die Entfernung / Entsorgung des Grabschmuckes (bis zu 5 Gestecken / Gebinde) wird ein Entgelt in Höhe von 220,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Müssen durch die Friedhofsverwaltung mehr als 5 Gestecke, Gebinde oder Kränze entfernt und entsorgt werden, erheben wir ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 5,00 € / je Kranz / Gesteck / Gebinde zzgl. MwSt.
Für eine Beisetzung außerhalb der Regelarbeitszeit (z.B. Samstage) wird ein Zuschlag von 75,00 € zzgl. MwSt. erhoben.
§ 4 – Sonstige Leistungen
Für sonstige Leistungen des Friedhofsträgers und –betreibers, die in dieser Entgeltordnung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen zu erhebende Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichen Aufwendungen.
§ 5 – Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
(1) Die Entgelte entstehen mit der Inanspruchnahme der Leistung nach der Friedhofsordnung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragsstellung.
(2) Die Entgelte werden innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Entgeltbescheides fällig und sind an die Friedhofsverwaltung zu zahlen.
§ 6 – Nichtausübung des Nutzungsrechtes
Übt ein Nutzungsberechtigter sein verliehenes Nutzungsrecht an einer Grabstätte nicht aus, wird das gezahlte Entgelt nicht erstattet.
§ 7 - Inkrafttreten
Die 2. Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.07.2016 in Kraft.
Quelle: http://www.waldfriedenambarockpark.de/
ES IST GUT SICH KÜMMERN ZU DÜRFEN ANDRE HAHN BESTATTUNGEN